Stand: Juni 2009
Das Unternehmensleitbild von Bilfinger Berger beschreibt unser Selbstverständnis und gibt uns einen Rahmen für unsere Tätigkeit nach innen wie nach außen. Es bietet Orientierung für unsere tägliche Arbeit und gibt uns Ziele, auf deren Erreichung wir alle gemeinsam zum Wohle des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Aktionäre und Geschäftspartner hinarbeiten. Die Verfolgung solcher Ziele erfolgt stets unter Beachtung ethischer Prinzipien, gesetzlicher Vorschriften und allgemeiner Verhaltensstandards (Compliance), deren Einhaltung für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens unverzichtbar sind. Wir erwarten, dass jeder, der für Bilfinger Berger tätig ist, die Gesetze und Vorschriften achtet und sein Handeln danach ausrichtet. Missachtungen werden nicht toleriert.
Dieses Verständnis von Grundwerten und Verhaltensstandards gilt einheitlich für die Geschäftsleitungen und alle Mitarbeiter unseres Konzerns. Die gleiche Einstellung erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Die hohe Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Compliance hat zur Folge, dass Verstöße bei einer Konzerneinheit das Image und die Geschäftsbeziehungen von Bilfinger Berger insgesamt gefährden. Compliance hat deshalb im gesamten Konzern überragende Bedeutung.
In diesem Zusammenhang gelten für uns folgende Verhaltensgrundsätze:
1. Bekämpfung von Korruption
Wir bekämpfen jede Form der strafbaren Einflußnahme auf Entscheidungen von Kunden und sonstigen Partnern durch Korruption:
- Korruption ist weltweit gesetzlich verboten; die Beteiligten machen sich strafbar und gefährden ihre wirtschaftliche Existenz.
- Korruption fügt dem Unternehmen großen Schaden zu und gefährdet die wirtschaftliche Zukunft auch der unbeteiligten Mitarbeiter.
- Korruption tritt in vielfältigen Formen auf (Geld- und Sachgeschenke, Einladungen, Spenden, Beraterverträge und sonstige Zuwendungen).
2. Bekämpfung von Bestechlichkeit, eigennützigen Praktiken und Verschwendung im Unternehmen
Wir bekämpfen jede Form der persönlichen Bereicherung zu Lasten des Unternehmens und gehen gegen Verschwendung des Firmenvermögens vor:
- Bestechlichkeit von Mitarbeitern fügt dem Unternehmen und seinen Kunden Schaden zu. Sie beschädigt außerdem den guten Ruf der Firma.
- Wer sich bestechen läßt, handelt kriminell. Bestechlichkeit ist strafbar und führt zum Verlust des Arbeitsplatzes.
- Das Firmenvermögen dient dem Wohle des ganzen Unternehmens. Es ist vor Missbrauch zu eigenen oder fremden Zwecken und vor Verschwendung zu schützen.
3. Bekämpfung von verbotenen Absprachen
Wir bekämpfen verbotene Absprachen:
- Absprachen, die den Wettbewerb beeinflussen, sind verboten (Kartellverbot). Den Beteiligten drohen empfindliche Strafen.
- Verbotene Absprachen verhindern den Leistungswettbewerb und helfen leistungsschwachen Mitbewerbern.
- Verbotene Absprachen haben hohe Unternehmensbußen und den Ausschluss des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher und privater Aufträge zur Folge. Dies gefährdet das Vermögen des Unternehmens und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter.
- Verbotene Absprachen beschädigen das Image des Unternehmens.
4. Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Wir bekämpfen jede Form der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit:
- Wir legen besonderen Wert auf die Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von eigenen wie fremden Mitarbeitern und gehen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.
- Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter unserer Nachunternehmer auf der Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge beschäftigt und entlohnt werden.
- Durch systematische Kontrollen der in unseren Betrieben tätigen Nachunternehmer sowie ihrer (eigenen wie fremden) Mitarbeiter sichern wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verhindern die Beschäftigung von Personen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
5. Sozialverhalten im Unternehmen
Wir fühlen uns den Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander verpflichtet:
- Wir achten die Persönlichkeit jedes einzelnen Mitarbeiters und lehnen jede Form der Diskriminierung ab.
- Ein respektvoller Umgang miteinander bildet die Grundlage für die Entfaltung des Leistungsvermögens aller Beschäftigten.
- Die Loyalität jedes Mitarbeiters ist Basis für den Erfolg des Unternehmens.
- Die Wertschätzung aller Beschäftigten ist Zeichen von Toleranz und Weltoffenheit und für Bilfinger Berger als international tätiges Unternehmen unverzichtbar.
6. Umgang mit vertraulichen Informationen
Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum eigenen Nutzen missbraucht werden:
- Das geistige Eigentum unseres Unternehmens ist ein Wettbewerbsvorteil und muss geschützt werden. Kein Mitarbeiter darf Kenntnisse über betriebsinterne Daten, Vorgänge und Vorhaben zum persönlichen oder fremden Vorteil ausnutzen oder unbefugt weitergeben.
- Wer Insiderwissen zur eigenen Vermögensmehrung nutzt oder anderen Personen unbefugt zugänglich macht, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften und kann sich strafbar machen.
7. Spenden
Spenden dürfen nur in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden Geschäftsordnungen gegeben werden. Spenden an Politiker, politische Parteien und politische Organisationen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Konzernvorstandes:
- Wir spenden nur für Organisationen und Einrichtungen, die allgemein anerkannte Ziele verfolgen.
- Spenden dürfen nicht eingesetzt werden, um Entscheidungen zu unseren Gunsten zu beeinflussen.
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